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Jugendliche mit einem Hauptschulabschluss,
die noch keinen Ausbildungsplatz, gefunden
haben, können das erste Jahr der Berufs-
ausbildung auch als berufliche Grundbildung
im Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) absolvieren.
Der Unterricht umfasst einen berufsüber-
greifenden Bereich (allgemeine Fächer) sowie
einen berufsbezogenen Bereich (Lernfelder).
Wirtschaft und Verwaltung
... ist die Möglichkeit der Aner-
kennung als 1. Ausbildungs-
jahr im gewählten Berufsfeld
und daraufhin die Möglichkeit der
Übernahme in einen festen Aus-
bildungsvertrag im gewählten
Berufsfeld
Eventuelle Übernahme in das 2. Ausbildungsjahr in zum Beispiel folgenden Berufen:
Berufsbereich Wirtschaft und Verwaltung
Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement
Kaufmann / Kauffrau im Einzelhandel
Kaufmann / Kauffrau im Groß- und Außenhandel
Verkäufer/in
Berufsbereich Metalltechnik
Industriemechaniker/in
Werkzeugmechaniker/in
Zerspanungsmechaniker/in
Metallbauer/in
Anlagenmechaniker/in SHK
Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker
Die einjährige Vollzeitausbildung ohne Ausbildungsvertrag umfasst folgende Bereiche:
Deutsch / Kommunikation
Ethik
Sport
Wirtschaftskunde
Englisch
In Lernfeldern werden die Grundlagen des jeweiligen Berufsbereiches praxisorientiert vermittelt.
Sich mit der persönlichen Stellung im Unternehmen vertraut machen
Ein Unternehmen analysieren und präsentieren
Die Stellung eines Unternehmens in der Gesamtwirtschaft bestimmen
Unternehmensintern und –extern situationsbezogen und angemessen kommunizieren
Informationen im Geschäftsprozess beschaffen, analysieren und auswerten
Wertströme erfassen, dokumentieren
und auswerten
Im Verkauf mitarbeiten und das Verkaufs-
Ergebnis durch absatzpolitische Maßnahmen unterstützen.
Findet zweimal zwei Wochen statt
erfolgreicher Abschluss der Hauptschule
oder
eines anderen gleichwertigen Bildungsganges
Den Antrag für die Aufnahme in das BGJ
senden Sie bitte an das:
Berufliches Schulzentrum Döbeln-Mittweida
Thomas-Mann-Straße 1
04720 Döbeln
Im Falle der Minderjährigkeit des Bewerbers ist der
Punkit II des Bewerberbogens auzufüllen und von allen
Personensorgeberechtigten zu unterschrieben.
Bitte vergessen Sie nicht, die darin geforderten Unter-
lagen vollständig beizufügen - vielen Dank!