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Das duale System der beruflichen Bildung in Deutschland verbindet praxisorientiertes Lernen im Betrieb mit theoretischem Unterricht in der Berufsschule. Diese Ausbildung erfolgt an zwei Lernorten, wobei der Ausbildungsbetrieb die zentrale Rolle spielt. Sie zeichnet sich durch eine enge Verzahnung der beiden Lernorte und einen kontinuierlichen Austausch zwischen Praxis und Theorie aus. Der Auszubildende, oft auch als Lehrling bezeichnet, lernt sowohl in der realen Arbeitswelt als auch in der schulischen Umgebung. Eine Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Form der Ausbildung ist der Abschluss eines Berufsausbildungsvertrags mit einem Betrieb.
Die Berufsschule, die besucht werden muss, hängt vom Wohnort des/der Auszubildenden ab (siehe Fachklassenliste). Der überwiegende Teil der praktischen Ausbildung findet im Betrieb statt, während die theoretischen Inhalte hauptsächlich in der Berufsschule vermittelt werden. Der Besuch einer berufsbildenden Schule stellt sicher, dass die duale Ausbildung durch eine Kombination aus allgemeinem theoretischen Unterricht und praxisorientiertem Werkstattunterricht erfolgt. So wird eine umfassende und praxisnahe Ausbildung gewährleistet.
Schulteil Döbeln: Grundstufe Kfz-Technik
Kfz-Mechatroniker/-in
Für Berufsschülerinnen und Berufsschüler in der dualen Berufsausbildung gibt es mit der Sächsischen Schülerunterbringsungsleistungsverordnung – (SächsSchulULeistVO) die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung bei einer notwendigen außerhäuslichen Unterbringung während der Zeit des Berufsschulunterrichts. Zur Reduzierung der Fahrtkosten besteht die Möglichkeit, ein AzubiTicket zu erwerben. Für weiterführende Informationen klicken Sie bitte auf den Infokasten!
Beruf
Grundstufe: alle Fachrichtungen
Grund- und Fachstufe: Elektroniker/-in für Energie- und Gebäudetechnik***
Beruf Fachrichtung
Kraftfahrzeugmechatroniker/-in • Personenkraftwagentechnik***
→ Berufe im Büro und Sekretariat
→ Berufe rund um Transport, Lager und Logistik
→ Berufe rund um Vertrieb und Verkauf/Handel
* 2-jährig **3-jährig ***3,5-jährig
Jugendliche mit einem Hauptschulabschluss, die noch keinen Ausbildungsplatz
gefunden haben, können das erste Jahr der Berufsausbildung auch als berufliche
Grundbildung im Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) absolvieren. Der Unterricht um-
fasst einen berufsübergreifenden Bereich (allgemeine Fächer) sowie einen berufs-
bezogenen Bereich (Lernfelder).
Der erfolgreiche Abschluss des BGJ kann als erstes Ausbildungsjahr auf
eine nachfolgende Berufsausbildung angerechnet werden.
Berufsbereich
• Wirtschaft und Verwaltung
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