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ist ein System der beruflichen Bildung. Die Ausbildung im dualen System erfolgt an zwei Lernorten, dem Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule. Sie zeichnet sich durch lernortübergreifende Prozesse des Lernens aus. Der Ausbildende ist hierbei der Betrieb und die/der Auszubildende wird als Auszubildender oder veraltet als Lehrling bezeichnet. Voraussetzung für eine Berufsausbildung im dualen System ist in Deutschland ein Berufsausbildungsvertrag mit einem Betrieb.
Die folglich zu besuchende Berufsschule ist abhängig vom Wohnort des/der Auszubildenden. Der größte praktische Teil der Ausbildung wird in den Betrieben vermittelt, den theoretischen Teil übernimmt überwiegend die Berufsschule. Bei Besuch einer berufsbildenden Schule ist die duale Ausbildung durch den allgemeinbildend/theoretischen Unterricht und den praktischen Werkstattunterricht sichergestellt.
Schulteil Burgstädt: Verkäufer/-in, Kaufmann/-frau im Einzelhandel, Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandelsmanagement,
Kaufmann/-frau für Büromanagement
Schulteil Mittweida: Grundstufe Metalltechnik
Schulteil Döbeln: Grundstufe Kfz-Technik
Kfz-Mechatroniker/-in
Für Berufsschülerinnen und Berufsschüler in der dualen Berufsausbildung gibt es mit der Sächsischen Schülerunterbringsungsleistungsverordnung – (SächsSchulULeistVO) die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung bei einer notwendigen außerhäuslichen Unterbringung während der Zeit des Berufsschulunterrichts. Zur Reduzierung der Fahrtkosten besteht die Möglichkeit, ein AzubiTicket zu erwerben. Für weiterführende Informationen klicken Sie bitte auf den Infokasten!
Beruf Fachrichtung
Grundstufe • alle Fachrichtungen
Elektroniker/-in • Energie- und Gebäudetechnik***
Beruf Fachrichtung
Grundstufe • alle Fachrichtungen
Kraftfahrzeugmecharonikr/-in • Nutzfahrzeugtechnik***
• Personenkraftwagentechnik***
→ Berufe im Büro und Sekretariat
Beruf
• Kaufmann/-frau für Büromanagement**
• Fachpraktiker/-in für Bürokommunikation**
→ Berufe rund um Transport, Lager und Logistik
→ Berufe rund um Vertrieb und Verkauf/Handel
* 2-jährig **3-jährig ***3,5-jährig
Jugendliche mit einem Hauptschulabschluss, die noch keinen Ausbildungsplatz
gefunden haben, können das erste Jahr der Berufsausbildung auch als berufliche
Grundbildung im Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) absolvieren. Der Unterricht um-
fasst einen berufsübergreifenden Bereich (allgemeine Fächer) sowie einen berufs-
bezogenen Bereich (Lernfelder).
Der erfolgreiche Abschluss des BGJ kann als erstes Ausbildungsjahr auf
eine nachfolgende Berufsausbildung angerechnet werden.
Berufsbereich
• Wirtschaft und Verwaltung