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ist eine berufliche Schulart, die keinen Berufsabschluss und keine berufliche Tätigkeit voraussetzt. Diese Form der beruflichen Erstausbildung ist eine rein schulische Vollzeitausbildung, die mehrere Praktikumszeiträume umfasst. Im Gegensatz zur Berufsschule gibt es keinen Betrieb als Ausbildungspartner.
Bei Vorliegen der allgemeinen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife kann die Ausbildung auf Antrag um ein Jahr verkürzt werden.
Am Ende einer erfolgreichen Ausbildung steht ein staatlich anerkannter Abschluss.
Die Bewerbung ist an die Schule zu richten.
Beruf
Staatlich geprüfte Sozialassistentin / Staatlich geprüfter Sozialassistent