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Stufe/ Beruf | Fachrichtung | Ausbildung am Schulteil DL MW BS RL | Ausbildung vor Ort | |||
Staatl. anerkannter Erzieher | Fachschule Sozialwesen | x | x | 1. - 3. Ausbildungsjahr | ||
Staatl. anerkannter Erzieher mit FHR | Fachschule Sozialwesen | x | x | 1. - 3. Ausbildungsjahr |
Anmeldung am jeweiligen Schulteil:
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Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss
und der erfolgreiche Abschluss einer für den Bildungsgang einschlägigen (also pädagogischen), nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
oder der erfolgreiche Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten (fachfremden) Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und eine mindestens zweijährige oder, soweit sie für den Bildungsgang einschlägig ist, mindestens einjährige Berufstätigkeit
oder eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens sieben Jahren in Vollzeitbeschäftigung
oder der erfolgreiche Abschluss der Fachoberschule in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales
Nachweis der gesundheitlichen Eignung (ärztliches Attest)
Nach dem erfolgreichen Realschulabschluss kann an unserem BSZ eine zweijährige Ausbildung zum/zur Sozialassistenten/-in oder eine Fachhochschulreifeausbildung in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales absolviert werden, um im Anschluss mit der Erzieher/-innen-Ausbildung beginnen zu können.
Die Vollzeitausbildung wird über 3 Jahre an der Schule mit jeweils 11 Wochen Blockpraktikum pro Schuljahr absolviert. Dabei werden die künftigen Erzieher/-innen auf die möglichen Einsatzfelder in Krippe und Kindergarten, in der Grundschule (Hort) und in Kinder- bzw. Jugendheimen vorbereitet.
Erzieherinnen und Erzieher sind sozialpädagogisch ausgebildete Fachkräfte, die in den Einrichtungen und Diensten der sozialpädagogischen Arbeitsfelder oder als selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer Aufgaben der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen selbstständig und eigenverantwortlich ausüben.
Es ist die Aufgabe von Erzieherinnen und Erziehern, Bildungsprozesse zu ermöglichen, zu unterstützen und anzuregen. Im Rahmen ihrer Tätigkeit tragen sie Verantwortung für die individuelle Förderung von Begabungen sowie den Abbau von Benachteiligungen.
In sächsischen Kindertageseinrichtungen arbeiten Erzieherinnen und Erzieher mit dem Sächsischen Bildungsplan.
Der Aufgabenbereich von Erzieherinnen und Erziehern impliziert einrichtungs- und zielgruppenspezifische pflegerische und hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Erzieherinnen und Erzieher übernehmen betriebswirtschaftliche und organisatorische Aufgaben ihres Wirkungsbereiches. Sie beteiligen auch sich an der Organisationsentwicklung und dem Qualitätsmanagement in Einrichtungen. Zu den zentralen Aufgaben gehört die Zusammenarbeit mit Eltern und anderen Sorgeberechtigten. Sie arbeiten eng mit anderen Bildungseinrichtungen, insbesondere den Schulen, sowie den Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe zusammen.
Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln
Pädagogische Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten
Die Lebenswelten von Kindern, Jugendlichenund jungen Erwachsenen analysieren, strukturieren und mitgestalten
Bildungs-und Entwicklungsprozesse anregen und unterstützen
Kulturelle Ausdrucksmöglichkeiten und Kreativitätweiterentwickeln
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei der Bewältigung besonderer Lebenssituationen unterstützen
Bildungs- und Erziehungspartnerschaften initiieren und mitgestalten
Im Team zusammenarbeiten, Qualität sichern und weiterentwickeln sowieim Berufsfeld kooperieren
Facharbeit erstellen
Deutsch
Englisch
Wirtschafts- und Sozialpolitik
Mathematik
Ethik
Blockpraktikum (Kinderkrippe, Kindergarten oder Hort)
Blockpraktikum (Arbeitsfelder von Erzieherinnen und Erziehern mit Ausnahme der Kindertageseinrichtungen)
Blockpraktikum (Arbeitsfeld nach Wahl)
Im Rahmen der Ausbildung zum/zur Erzieher/-in kann die Fachhochschulreife erworben werden, die ein Studium ermöglicht. Die Zusatzausbildung umfasst zusätzlichen Unterricht in den Fächern Mathematik und Englisch. Im Fach Englisch wird eine Prüfung (schriftlich und mündlich) abgelegt.
Für die Ausbildung besteht dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Website der Agentur für Arbeit