Hausordnung

Berufliches Schulzentrum Döbeln-Mittweida
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I.) Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für alle Gebäude und Grundstücke des Beruflichen Schulzentrums Döbeln‑Mittweida. Sie dient zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung und Disziplin in allen Schulteilen sowie der ordnungsgemäßen Nutzung aller vom Schulträger zur Verfügung gestellten Anlagen und Sachmittel durch Schüler, Lehrkräfte und Mitarbeiter.

 

II.) Weisungsrecht
Weisungsberechtigt für die Einhaltung der Hausordnung sind Schulleitung, Lehrkräfte und das technische Personal des Schulzentrums. In besonderen Fällen kann die Schulleitung das Weisungsrecht zeitweilig auf schulfremde Personen übertragen.


III.) Allgemeine Regelungen

Die vorliegende Hausordnung regelt das Verhalten aller Nutzer, sofern dies nicht durch Gesetze, Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften des Freistaates Sachsen oder des Landratsamtes festgelegt wurde. Verstöße gegen die Hausordnung werden durch Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geahndet.

 

1.) Schulrecht – Schulpflicht – Versäumnisse
Die Schulpflicht richtet sich nach dem Schulgesetz und den hierzu ergangenen Bestimmungen der Schulaufsichtsbehörden.

Der Unterricht in der Berufsschule, der Berufsfachschule, der Fachschule und der Fachober­schule ist fester Bestandteil der Ausbildung. Fehlen Schüler unentschuldigt zu den festgelegten Unterrichtszeiten, so wird dies als Verstoß gegen die Schulbesuchsordnung geahndet.

Versäumt ein Schüler wegen Krankheit den Unterricht, so ist dies der Schule sofort unter Angabe der Klassenbezeichnung mitzuteilen. Die ärztliche Bescheinigung (FS, BFS und FOS Original, BS Kopie) ist innerhalb von drei Tagen im Sekretariat bzw. dem Klassenlehrer vorzu­legen. Versäumter Unterrichtsstoff ist selbstständig nachzuarbeiten.

Der Schulbesuch bei vorliegender Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nur mit schriftlicher Ge­nehmigung des Arztes möglich. Arztbesuche während der Unterrichtszeit sind grundsätzlich nicht möglich, Notfälle sind hiervon ausgenommen.

Bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Unterricht erfolgen schriftliche Mitteilungen an den Ausbilder, die Personensorgeberechtigten, das Amt für Ausbildungsförderung und ggf. auch an das Ordnungsamt.

Der Urlaub ist in der unterrichtsfreien Zeit in Anspruch zu nehmen. Beurlaubungen aus persönlichen oder betrieblichen Gründen regelt die Schulbesuchsordnung des Landes Sachsen. Beurlaubungen vom Unterricht sind rechtzeitig schriftlich zu beantragen und durch den Ausbil­dungsbetrieb zu befürworten.

 

2.) Schulgebäude und Schulgelände
Unbefugten ist der Aufenthalt in den Schulhäusern und auf dem jeweiligen Schulgelände unter­sagt. Besucher werden gebeten, sich im Sekretariat zu melden. Die Sprechzeiten der Sekre­tariate sind gemäß den Aushängen einzuhalten.

Fahrräder dürfen auf dem Schulgelände in den Fahrradständern abgestellt werden. Abstell­möglichkeiten für Motorräder und PKW der Schüler werden je nach Schulteil gesondert gere­gelt. Den Lehrkräften und Mitarbeitern sind die Parkflächen auf dem Schulgrundstück vorbe­halten. Fremdparker werden kostenpflichtig abgeschleppt. Der Schulträger übernimmt für die abgestellten Fahrzeuge keine Haftung.

Das Anbringen bzw. Auslegen von Schriften, Reklameartikeln und Plakaten jeglichen Inhalts ist nur mit Genehmigung der Schulleitung möglich.

Schulgebäude, Schulgelände und Inventar sind schonend zu behandeln. Bei Beschädigungen von Schuleigentum muss der Schaden vom Schüler oder dessen Personensorgeberechtigten ersetzt werden.

Schäden an technischen Anlagen jeglicher Art sind nach  Feststellung den Mitarbeitern der Schule zu melden. Dies gilt auch für sonstige Gefahren- und Brandsituationen. Brandschutz­türen dürfen in ihrer Funktionsweise nicht beeinträchtigt bzw. zugestellt werden.

Die Mitnahme von offenen Getränkebechern in die Unterrichtsräume ist nicht gestattet.

Die Grundregeln von Ordnung und Hygiene sind in allen Schulgebäuden - besonders in den Toiletten - einzuhalten. Seitens der Lehrkräfte ist die Sauberkeit, z.B. der Tafel, der Fenster­bretter, der Heizkörper, der Waschbecken und des Mobiliars zu kontrollieren.

 

3.) Unterricht

Unterrichtszeiten:

 
   1
 
 
   07:45
 
 
   -
 
 
   08:30
 
 
   Uhr
 
 
   2
 
 
   08:35
 
 
   -
 
 
   09:20
 
 
   Uhr
 
 
    
 
 
   09:20
 
 
   -
 
 
   09:35
 
 
   Uhr  Frühstückspause
 
 
   3
 
 
   09:35
 
 
   -
 
 
   10:20
 
 
   Uhr
 
 
   4
 
 
   10:25
 
 
   -
 
 
   11:10
 
 
   Uhr
 
 
   5
 
 
   11:20
 
 
   -
 
 
   12:05
 
 
   Uhr
 
 
   6
 
 
   12:10
 
 
   -
 
 
   12:55
 
 
   Uhr
 
 
    
 
 
   12:55
 
 
   -
 
 
   13:25
 
 
   Uhr  Mittagspause
 
 
   7
 
 
   13:25
 
 
   -
 
 
   14:10
 
 
   Uhr
 
 
   8
 
 
   14:15
 
 
   -
 
 
   15:00
 
 
   Uhr
 
 
   9
 
 
   15:10
 
 
   -
 
 
   15:55
 
 
   Uhr
 
 
   10
 
 
   16:00
 
 
   -
 
 
   16:45
 
 
   Uhr
 

 

Sind im Stundenplan der jeweiligen Klasse Doppelstunden ausgewiesen, sollte im 90-Minuten-Block gearbeitet werden. Der Unterrichtsblock endet in diesem Falle 5 Minuten früher. Die Ent­scheidung trifft der jeweilige Fachlehrer in Absprache mit der Klasse. Während der Unterrichts­zeiten ist im Schulhaus Ruhe zu halten. Bei Unpünktlichkeit entscheidet der Fachlehrer über die Teilnahme am Unterricht.

Im Unterricht sind Handys und andere Multimediageräte auszuschalten und in der Schultasche sicher aufzubewahren. Private Bild- und Tonaufnahmen sowie das Aufladen der Multimedia­geräte im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind verboten. Das unerlaubte Einstellen solcher Daten ins Internet wird strafrechtlich verfolgt.

Die von den Klassenlehrern/-innen festgelegten Ordnungsdienste und Sitzordnungen sind grundsätzlich einzuhalten. Nach der letzten Unterrichtsstunde sind alle Stühle auf die Tische zu stellen sowie alle Fenster zu schließen, das Licht auszuschalten und alle Elektrogeräte vom Netz zu trennen.

Die Teilnahme am Unterricht unter Alkohol- und Drogeneinwirkung sowie der Besitz, die Weitergabe von und der Handel mit Drogen sind verboten.

Für die Sporthallen, Sportanlagen, Kabinette und Praktikumsräume gelten zusätzliche Ord­nungen.

 

4.) Sicherheit – Versicherungsschutz – Haftung
Das Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer sind in allen Schulgebäuden verboten. Beim Rauchen sind ausschließlich die vorgesehenen Raucherplätze zu nutzen und es ist auf deren Sauberkeit zu achten.

Das Mitführen von Waffen und Selbstverteidigungsmitteln ist untersagt. Ausnahmen sind durch die Schulleitung zu genehmigen.

Bei Auslösung von Alarm gilt die Alarmordnung des jeweiligen Schulteiles. Der jeweilige Sammelplatz ist umgehend aufzusuchen.

Jeder Schüler ist während der Unterrichtszeit, bei genehmigten schulischen Veranstaltungen und auf dem direkten Schulweg gegen Unfälle versichert. Unfälle im Schulhaus, auf dem Schul­hof, beim Sport und Wegeunfälle sind unverzüglich dem Fachlehrer und im Sekretariat anzu­zeigen. Bei Arztbesuchen ist innerhalb von 3 Tagen eine Unfallanzeige im Sekretariat auszu­füllen.

Die Schule haftet nicht für abhanden gekommenes Schülereigentum, Fundgegenstände sind im Sekretariat abzugeben.

 

Schlussbestimmungen:

Diese Hausordnung ergänzt die durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus erlassenen Gesetze und Verordnungen. Änderungen dieser können Teile der Hausordnung ergänzen oder außer Kraft setzen.

 

Diese Hausordnung wurde am 25. Juni 2014 durch die Schulkonferenz bestätigt und tritt am 1. September 2014 in Kraft.

 

Schulleiterin

 

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