Corona Infoseite
... ab 08.01.2021
Hinweis für Schüler und Schülerinnen, Ausbildungsbetriebe/Praxisbetriebe
... die Aussetzung des Präsenzunterrichtes gilt bis einschließlich 29.01.2021. Lediglich für die Abschlussklassen der Fachoberschule wird ab 18.01.2021 Präsenzunterricht ermöglicht. Weitere Informationen erhalten Sie, sobald die neue Corona-Schutzverordnung in Sachsen veröffentlicht wurde und damit einhergehende Regelungen des Kultusministeriums und des Landesamtes für Schule und Bildung bekannt sind.
Die Auszubildenden erhalten weiterhin für alle Fächer und Lernfelder Aufgaben zur Vermittlung, Übung und Festigung der Lehrplaninhalte. Bitte geben Sie Ihren Auszubildenden die Möglichkeit, diese umfassend zu bearbeiten. Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern telefonisch oder per Mail zur Verfügung. Außerdem sind wir bemüht, weitere wichtige Informationen stets auf der Startseite dieser Homepage für alle Betriebe/Einrichtungen, Personensorgeberechtigte bzw. Schülerinnen und Schüler zur Verfügung zu stellen.
Hinweis für Praktikumsbetriebe --> bezüglich der Durchführung von Praktika/der berufs- und fachpraktischen Ausbildung
Das Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (vom 10.12.2020) hat weiterhin Bestand. Dies bedeutet, dass die berufs- und fachpraktische Ausbildung bei den Bildungsgängen der Berufsfachschulen, Fachschulen und Fachoberschulen im Rahmen der geltenden Vorschriften weiterhin möglich ist.
Neumann
Schulleiterin
Bitte beachten Sie das Merkblatt bzw. die Hinweise zum Umgang mit Virusinfektionen/Symptomen auf der rechten Seite (PC/Laptop) bzw. im Anschluss (Handy).
Belehrung zur Umsetzung des Gesundheitsschutzes
schulinterne Vorgaben in Ergänzung der Regeln des Bundesministeriums für Gesundheit
Der Zutritt ist nur für Personen ohne folgende Symptomatik (Fieber, Husten, Schnupfen, Durchfall, Erbrechen) gestattet, ansonsten ist eine ärztliche Bestätigung, dass der Schulbesuch möglich ist (z. B. wegen allergischer Symptome), vorzulegen.
Schulfremde Personen erhalten nur im Ausnahmefall Zutritt und haben sich unmittelbar nach Betreten des Hauses im Sekretariat anzumelden, die Anwesenheit wird dokumentiert.
Beim Betreten der Schulgebäude sind die Hände zu desinfizieren bzw. zu waschen. (Entsprechende Desinfektionsmittel werden zur Verfügung gestellt!)
Im Unterricht besteht generelle Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Ausnahme: Das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 m ist abgesichert!Außerhalb des Unterrichts besteht in den Schulhäusern und im Schulgelände die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Ausnahme: Das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 m ist abgesichert!Alle Räume sind regelmäßig, entsprechend dem Lüftungsplan (siehe Aushang), zu lüften.
Bei der Bewegung im Gebäude ist generell rechts zu gehen.
Das Schulgelände ist sofort nach Unterrichtsschluss zu verlassen.
Die technisch-medialen Geräte dürfen nicht von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden und sind nach jeder Nutzung zu reinigen.
Die Aufsicht durch die Lehrkräfte erstreckt sich auf die Einhaltung der Regeln im Bereich der Klassenzimmer, Gänge und Toiletten, gemäß Aufsichtsplan.
Hinweis:
Die tägliche Reinigung aller Toiletten, Waschbecken einschließlich Wasserhähne, Fliesenspiegel, Handläufe, Tische, Türen mit Türklinken sowie der genutzten Klassenzimmer ist durch den Schulträger gewährleistet.
Dokumente/Links
Wichtige Information zur Schnelltestung - Abschlussklasse der Fachoberschule
Einwilligungserklärung zur Schnelltestung - Bitte ausgefüllt und unterschrieben am 18.01.2021 mitbringen! Danke!