Herzlich willkommen
Wir begrüßen Sie auf der Internetseite des Beruflichen Schulzentrums Döbeln-Mittweida.
Unsere Website informiert über viele Bereiche des schulischen Lebens. Hier finden Sie u.a. wichtige Termine, Berichte über Projekte und Veranstaltungen der Schule sowie eine Übersicht unserer Ausbildungsangebote.
... ab 08.01.2021
Hinweis für Schüler und Schülerinnen, Ausbildungsbetriebe/Praxisbetriebe
... die Aussetzung des Präsenzunterrichtes gilt bis einschließlich 29.01.2021. Lediglich für die Abschlussklassen der Fachoberschule wird ab 18.01.2021 Präsenzunterricht ermöglicht. Weitere Informationen erhalten Sie, sobald die neue Corona-Schutzverordnung in Sachsen veröffentlicht wurde und damit einhergehende Regelungen des Kultus-ministeriums und des Landesamtes für Schule und Bildung bekannt sind.
Die Auszubildenden erhalten weiterhin für alle Fächer und Lernfelder Aufgaben zur Vermittlung, Übung und Festigung der Lehrplaninhalte. Bitte geben Sie Ihren Auszubildenden die Möglichkeit, diese umfassend zu bearbeiten. Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern telefonisch oder per Mail zur Verfügung. Außerdem sind wir bemüht, weitere wichtige Informationen stets auf der Startseite dieser Homepage für alle Betriebe/Einrichtungen, Personensorgeberechtigte bzw. Schülerinnen und Schüler zur Verfügung zu stellen.
Hinweis für Praktikumsbetriebe --> bezüglich der Durchführung von Praktika/der berufs- und fachpraktischen Ausbildung
Das Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (vom 10.12.2020) hat weiterhin Bestand. Dies bedeutet, dass die berufs- und fachpraktische Ausbildung bei den Bildungsgängen der Berufsfachschulen, Fachschulen und Fachoberschulen im Rahmen der geltenden Vorschriften weiterhin möglich ist.
Neumann
Schulleiterin
ACHTUNG
Der Zugang zum BSZ ist Personen nicht gestattet, wenn sie
nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert sind,
mindestens ein Symptom erkennen lassen, das auf eine SARS-CoV-2-Infektion hinweist,
innerhalb der vergangenen 14 Tage mit einer nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierten Person persönlichen Kontakt hatten, es sei denn, dass dieser Kontakt in Ausübung eines Berufes im Gesundheitswesen oder in der Pflege unter Wahrung der berufstypischen Schutzvorkehrungen stattfand oder
sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet im Sinne der Ziffer 1. 2. 7. der o. g. Allgemeinverfügung aufgehalten haben und keine nach Einreise aus dem Risikogebiet ausgestellte ärztliche Bescheinigung, nach der keine SARS-CoV-2-Infektion besteht, vorlegen
Bitte beachten Sie das Merkblatt zum Umgang mit Virusinfektionen bzw. die Hinweise zum Umgang mit Symptomen. Diese stehen im nachfolgenden Corona-Infokasten für Sie bereit - vielen Dank!